Die ordentlichen Abteilungsversammlung der Tennisabteilung findet am Mittwoch, 19. November (18 Uhr), im Klubheim der Tennisbateilung, in der Alfred-Pfaff-Straße 3, statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung
- Bericht des Abteilungsvorstands
- Aussprache über den Bericht
- Entlastung der einzelnen Mitglieder des Abteilungsvorstands
- Anträge der Mitglieder
- Verschiedenes
Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen schriftlich mit Begründung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung über die Vereinsgeschäftsstelle bei dem Abteilungsvorstand eingereicht werden. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. § 19 Ziff. 4 der Satzung gilt entsprechend.
Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder ab 18 Jahren, für die Wahl der Jugendleitung alle Abteilungsmitglieder ab 14 Jahren, wenn das Mitglied der Abteilung mindestens sechs Monate angehört, kein Beitragsrückstand und keine sonstigen offenen Forderungen des Vereins in Höhe von mehr als 10 Euro gegenüber dem Mitglied bestehen. Abteilungsmitglied ist, wer gemäß § 11 Ziff. 1 der Satzung der Abteilung zugerechnet ist. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden.



